Stellungnahme zur beabsichtigten Flugroutenänderung
Wir wenden uns entschieden gegen die beabsichtigte Flugroutenführung und fordern die Bewohner aller betroffenen Gebiete auf, ihre Anstrengungen zu bündeln und gemeinsam dagegen vorzugehen. Wegen der Ungewissheit über die tatsächliche zukünftige Flugroutenführung besteht die Gefahr, dass die Bewohner der wahrscheinlich betroffenen Gebiete in Berlin und Brandenburg in dieser Frage gespalten werden. Dies gilt es zu verhindern. Nur gemeinsam haben wir eine Chance, die politischen Entscheidungsträger zu einem Umdenken zu bewegen.
Ausgehend davon, dass
Kein Nachtflug von 22:00 bis 6:00 Uhr
Nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil v. 9.11.2006, 4 A 2001.06) ist auf
die Nachtruhe der Bevölkerung in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen (§ 29b Abs. 1 Satz 2 LuftVG) und insbesondere in der Kernzeit von 0:00 Uhr bis 5:00 Uhr in erhöhtem Maße rechtfertigungsbedürftig (wie BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116). Die politischen Entscheidungsträger
sind aufzufordern, dies bei der Abwägung der Interessen zu berücksichtigen und der Gesundheit der Bevölkerung insoweit die gebotene Priorität einzuräumen. .
Kein unabhängiger Flugbetrieb auf den Startbahnen
Flugrouten sind rechtlich nicht Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens. Sie werden i.d.R. erst kurz vor Inbetriebnahme endgültig festgelegt. Vor Genehmigung durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung erfolgt ein Abstimmungs- und Abwägungsprozess, an dem die Fluglärmkommission sowie das Bundesjustizministerium und das Umweltbundesamt zu beteiligen sind. Im Abstimmungsprozess ist dabei das rechtstaatliche Abwägungsgebot zu beachten. Die Belange der betroffenen Bewohner und des Umweltschutzes sind dabei ebenso zu berücksichtigen wie Fragen der Flugsicherheit; Interessenkonflikte müssen entsprechend bewältigt werden. Wir sind insofern der Änderung von Flugrouten nicht hilflos ausgeliefert. Die Deutsche Flugsicherung geht selbst davon aus, dass es sich bei den bisher vorgestellten Flugrouten um eine Grobplanung handelt. Ein Veto gegen einen unabhängigen Flugbetrieb ist politisch durchsetzbar und muss daher bei den Entscheidungsträgern eingefordert werden.
Passiver Lärmschutz vor Inbetriebnahme einer Flugroute
Die beabsichtigte neue nördliche Flugroute verläuft komplett außerhalb der bisherigen Lärmschutzzone. Dies wirft die Frage des passiven Lärmschutzes für die bisher nicht betroffenen Gebiete auf. Ob diese Flugrouten Bestand haben werden ist fraglich. Das Bundesamt für Luftsicherheit wird erst Ende Mai 2012 die Flugrouten formell festschreiben, dann aber wäre im Hinblick auf die Dauer des Antrags-Begutachtungs-und Durchführungsverfahrens ein passiver Lärmschutz vor Inbetriebnahme des Flughafens mit Sicherheit nicht möglich. Dies ist für die betroffene Bevölkerung unzumutbar. Unabhängig von einer Ablehnung der jetzt geplanten Routen ist daher eine verbindliche Festlegung der Flugrouten rechtzeitig vor Inbetriebnahme zu verlangen.
Von diesen Forderungen unberührt bleibt unsere grundsätzliche Auffassung, dass die politische Entscheidung für den Ausbau des Flughafens Schönfeld von vornherein falsch war. Die Alternative Sperenberg sollte daher weiterhin im Blick bleiben.
Ausgehend davon, dass
- Lärm-und Schadstoffbelastungen durch den Flugverkehr für Menschen und Umwelt grundsätzlich schädlich sind,
- das Prinzip des „Teilens und Herrschens“ nur dem BBI-Konglomerat aus Wirtschaft und Politik bei der Durchsetzung der beabsichtigten Ziele nützt,
- demokratische Mitwirkungsrechte nicht einer scheinbar technischen Sachzwangslogik geopfert werden dürfen.
Kein Nachtflug von 22:00 bis 6:00 Uhr
Nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil v. 9.11.2006, 4 A 2001.06) ist auf
die Nachtruhe der Bevölkerung in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen (§ 29b Abs. 1 Satz 2 LuftVG) und insbesondere in der Kernzeit von 0:00 Uhr bis 5:00 Uhr in erhöhtem Maße rechtfertigungsbedürftig (wie BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116). Die politischen Entscheidungsträger
sind aufzufordern, dies bei der Abwägung der Interessen zu berücksichtigen und der Gesundheit der Bevölkerung insoweit die gebotene Priorität einzuräumen. .
Kein unabhängiger Flugbetrieb auf den Startbahnen
Flugrouten sind rechtlich nicht Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens. Sie werden i.d.R. erst kurz vor Inbetriebnahme endgültig festgelegt. Vor Genehmigung durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung erfolgt ein Abstimmungs- und Abwägungsprozess, an dem die Fluglärmkommission sowie das Bundesjustizministerium und das Umweltbundesamt zu beteiligen sind. Im Abstimmungsprozess ist dabei das rechtstaatliche Abwägungsgebot zu beachten. Die Belange der betroffenen Bewohner und des Umweltschutzes sind dabei ebenso zu berücksichtigen wie Fragen der Flugsicherheit; Interessenkonflikte müssen entsprechend bewältigt werden. Wir sind insofern der Änderung von Flugrouten nicht hilflos ausgeliefert. Die Deutsche Flugsicherung geht selbst davon aus, dass es sich bei den bisher vorgestellten Flugrouten um eine Grobplanung handelt. Ein Veto gegen einen unabhängigen Flugbetrieb ist politisch durchsetzbar und muss daher bei den Entscheidungsträgern eingefordert werden.
Passiver Lärmschutz vor Inbetriebnahme einer Flugroute
Die beabsichtigte neue nördliche Flugroute verläuft komplett außerhalb der bisherigen Lärmschutzzone. Dies wirft die Frage des passiven Lärmschutzes für die bisher nicht betroffenen Gebiete auf. Ob diese Flugrouten Bestand haben werden ist fraglich. Das Bundesamt für Luftsicherheit wird erst Ende Mai 2012 die Flugrouten formell festschreiben, dann aber wäre im Hinblick auf die Dauer des Antrags-Begutachtungs-und Durchführungsverfahrens ein passiver Lärmschutz vor Inbetriebnahme des Flughafens mit Sicherheit nicht möglich. Dies ist für die betroffene Bevölkerung unzumutbar. Unabhängig von einer Ablehnung der jetzt geplanten Routen ist daher eine verbindliche Festlegung der Flugrouten rechtzeitig vor Inbetriebnahme zu verlangen.
Von diesen Forderungen unberührt bleibt unsere grundsätzliche Auffassung, dass die politische Entscheidung für den Ausbau des Flughafens Schönfeld von vornherein falsch war. Die Alternative Sperenberg sollte daher weiterhin im Blick bleiben.